Evelyn Dietl

AGBs Kinderbetreuung Erlebnis & Genuss

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, 

wir bedanken uns für Ihr Interesse an unseren Angeboten!

Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Firma Erlebnis & Genuss, Inhaberin Evelyn Dietl, nachstehend „Veranstalter“ genannt – und Ihnen – nachstehend „Kunde“ genannt.

Bitte lesen Sie sich diese vor Ihrer Buchung sorgfältig durch. Bei Fragen oder Unklarheiten setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

1 Allgemeine Vereinbarungen

Diese folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung sind sämtlichen der mit uns abgeschlossenen Verträge zugrunde zu legen. Änderungen oder Ergänzungen unserer Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Die Auftraggeber bestätigen, den Inhalt dieser Bedingungen zu kennen. Durch schriftliche oder mündliche Auftragserteilung wie das Betreten unserer zur Verfügung gestellten oder gemieteten Veranstaltungsräumlichkeiten oder der Inanspruchnahme unserer Dienstleistung erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

 

2 Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind jeweils als verbindlich aufzufassen; wir erachten uns mangels gegenteiliger Vereinbarung an jedes unserer Angebote für zwei Wochen, gerechnet ab dem Datum des Angebotes, gebunden. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrages.

 

3 Verfügbarkeitsvorbehalt

Wird nach Bestellungseingang festgestellt, dass die bestellte Dienstleistung nicht mehr verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, ist Erlebnis & Genuss berechtigt, entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Dienstleitung anzubieten oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Vertragsrücktritt werden bereits eingegangene Zahlungen, nach dem schriftlichen Vertragsrücktritt durch Erlebnis & Genuss oder dem Kunden, umgehend erstattet.

 

4 Preise

Sämtliche unserer Preise sind Nettopreise und versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit vor Ort, entgegen dem unterschriebenen Angebot, Änderungen von Seiten des Auftraggebers auftreten (größere Anzahl der Kinder, Veranstaltungsdauer, etc.) passen sich die Preise laut Angebot entsprechend an. Etwaige auflaufende Barauslagen wie auszulegende Gebühren, Reisespesen (außerhalb Straubings), sind im vereinbarten Preis grundsätzlich nicht enthalten und werden gesondert berechnet. Pauschalen sind aber als Fixpreise, einschließlich aller Reisespesen anzusehen. Laufende Aufträge passen sich, sofern nicht anders vereinbart, mit einer Steigerung von 5% zum Jahreswechsel an die aktuellen Preise an.

 

5 Zahlung

Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist nicht die Absendung, sondern das Datum des Einganges der Zahlung bei uns ausschlaggebend. Alle Zahlungen sind ohne Abzüge effektiv in Euro zu leisten. Sollte im Rahmen des Angebots eine Anzahlung vereinbart sein, ist diese gleichzeitig mit Unterschreibung des Angebots per Banküberweisung auf das Konto von Evelyn Dietl zu leisten. Dies wird am Vertrag vermerkt. Ansonsten sind sämtliche Beträge binnen 7 Tagen nach Rechnungslegung auf das angeführte Konto ohne Abzug zu leisten.

Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlung in Verzug, behält sich Evelyn Dietl das Recht vor, zusätzliche Zinsen für die ausstehende Zahlung in Höhe von 5% p.a. in Rechnung zu stellen. Rechnungen zu regelmäßigen Betreuungen werden immer zum Monatsende für den kompletten Monat gestellt. Bei einmaligen Terminen werden die Rechnungen nach der Veranstaltung gestellt.

 

6 Vorauszahlungen

Vorauszahlungen sind ab einer Angebotsgebühr von 500€ zu 20% des Angebotspreises im Voraus zu zahlen. Eine Angebotsbestätigung durch Erlebnis & Genuss erfolgt erst nach Eingang der Vorauszahlung. Im Voraus geleistete Zahlungen werden bei der Rechnungsstellung gut geschrieben. Dem Auftraggeber steht es frei im Vorfeld die gesamte Summe zu begleichen.

 

7 Leistungsumfang

Die von Erlebnis & Genuss zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem erteilten Auftrag. Sofern Erlebnis & Genuss an der Erfüllung des Auftrages gehindert sein sollte, verpflichtet sich Evelyn Dietl, den Auftraggeber rechtzeitig vorher darüber zu informieren. Änderungen und Abweichungen im Veranstaltungsablauf, die während der Veranstaltung notwendig werden, bleiben vorbehalten, soweit diese für den Auftraggeber unwesentlich und zumutbar sind.

Evelyn Dietl behält sich das Recht vor, Leistungen, die zur Erfüllung des Auftrages beitragen, selbst wiederum bei Dritten einzukaufen. Dafür schließt Erlebnis & Genuss, je nach Einzelfall, Dienstleistungsverträge mit Dritten ab.

Das Dienstleistungsverhältnis zwischen Erlebnis & Genuss und dem Kunden bleibt davon unberührt, so dass Evelyn Dietl alleiniger Vertragspartner des Kunden ist. Evelyn Dietl  ist darin frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

 

8 Angebot

Die Parteien vereinbaren die Zusammenarbeit auf der Grundlage eines Angebots durch Evelyn Dietl. Mit der Annahme des Angebots durch den Kunden erteilt dieser den Auftrag an Evelyn Dietl, die im Angebot aufgeführten Leistungen auszuführen. Eine Veranstaltung gilt durch schriftliche oder elektronische Auftragserteilung als verbindlich gebucht.

 

9 Pflichten des Kunden

Der Kunde weist die Besucher der Veranstaltung in angemessener Form darauf hin, dass es sich bei dem Programm von Evelyn Dietl um ein Unterhaltungsangebot für die Kinder handelt und nicht um eine dauerhafte Betreuung bzw. Beaufsichtigung der Kinder. Die Aufsichtspflicht liegt während der gesamten Veranstaltung bei den Eltern/Erziehungsberechtigten bzw. dem Kunden. Der Kunde stellt den für die Durchführung des Events erforderlichen Rahmen zur Verfügung. Hierunter fallen insbesondere Aktionsflächen, Räume und Strom- und Wasseranschlüsse, sowie nötige Verpflegung. Einzelheiten sind im Angebot bzw. Auftrag geregelt. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass – insbesondere auf Firmen- und Werksgeländen – potenzielle Gefahrenquellen für die Dauer der Veranstaltung beseitigt werden.

 

10 Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden

Zieht der Kunde einen bereits erteilten Auftrag zurück, so hat er Evelyn Dietl unverzüglich über den Rücktritt zu informieren. Zieht der Kunde einen bereits erteilten Auftrag aus Gründen zurück, die Erlebnis & Genuss nicht zu verantworten hat, stellt Evelyn Dietl Stornogebühren in Rechnung, weil für den vorgesehenen Termin u. U. andere Aufträge abgelehnt wurden.

 

11 Stornogebühren

Die Stornogebühren betragen bei einer Rücknahme von:

  • bis zu 6 Wochen vor dem geplanten Event-Termin: 10% der Auftragssumme
  • bis zu 3 Wochen vor dem geplanten Event-Termin: 30 % der Auftragssumme
  • bis 10 Tage vor dem geplanten Event-Termin: 60 % der Auftragssumme
  • bis 5 Tage vor dem geplanten Event-Termin: 80 % der Auftragssumme

Bei einer Rücknahme des Angebots von weniger als 5 Tagen vor dem geplanten Event-Termin wird die gesamte Auftragssumme fällig! Sollte Erlebnis & Genuss für den vom Kunden abgesagten Termin einen neuen Auftrag eines anderen Kunden erhalten, wird Erlebnis & Genuss die anfallenden Stornogebühren entsprechend reduzieren.

Verpflichtet Erlebnis & Genuss im Auftrag des Kunden für dessen Veranstaltung Drittanbieter (z.B. Aktionskünstler, Musiker, Clowns, Zauberer, Catering, Licht- und Bühnentechnik, Lieferanten von Fun-Geräten, etc.) gelten besondere Stornogebühren, die im Angebot schriftlich niedergeschrieben sind und mit der Auftragserteilung durch den Kunden akzeptiert werden.

 

12 Reklamationen

Reklamationen sind unverzüglich, noch während der Durchführung der Leistung des Auftragnehmers mitzuteilen, um eine sofortige objektive Feststellung der Beanstandung und Abstellung dieser zu ermöglichen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

 

13 Absagen aufgrund höherer Gewalt

Wird eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt (Naturkatastrophen, Unwetter, Streik, etc.) entfallen die Stornogebühren. Dies gilt nicht für Feste im Sommer, welche auf Grund von niedrigen Temperaturen oder Niederschlag abgesagt werden.

 

14 Pflichtverletzungen

Für Pflichtverletzungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

 15 Haftung des Auftragnehmers und Auftraggebers

Der Auftragnehmer haftet für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen herbeigeführt worden sind. Für leicht fahrlässiges Verhalten ist die Haftung auf die von der Betriebshaftpflichtversicherung erfassten Schäden in Höhe der Deckungssumme beschränkt. Eine darüber hinaus gehende persönliche Haftung des Auftragnehmers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist ausgeschlossen. Entsteht einem Dritten im Zusammenhang mit der Leistung ein Schaden, für den aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen beide Vertragsparteien haften, so hat der Auftraggeber den Auftragnehmer, soweit der Schaden eine Folge einer Maßnahme ist, die der Auftraggeber angeordnet hat, von den Ansprüchen im Innenverhältnis freizustellen.

 

16 Haftungsausschluss

Die Haftung für Material, Sach- und Personenschäden oder Verlust von Eigentum wird durch uns und unsere Mitarbeiter ausdrücklich ausgeschlossen. Die evtl. anwesenden Mitarbeiter haften grundsätzlich nicht für Schadensfälle. Für angemietete Gegenstände obliegt dem Auftraggeber von der Übernahme bis zur Rückgabe die Sorgfaltspflicht. Bei Beschädigung oder Verlust durch Verschulden des Auftraggebers, seiner Angestellten oder Gäste werden die erforderlichen Kosten der Wiederbeschaffung beziehungsweise der Reparatur in Rechnung gestellt. Für mitgebrachte Gegenstände übernehmen wir ebenfalls keine Haftung. Diese obliegt dem jeweiligen Gast. Ansprüche auf Schadenersatz wegen unmittelbarer, mittelbarer oder Folgeschäden aller Art sind ebenfalls grundsätzlich ausgeschlossen.

Erlebnis & Genuss bietet ein Unterhaltungsprogramm für Kinder an, keine Kinderbetreuung im Sinne einer Beaufsichtigung bzw. einer Inobhutnahme der Kinder. Die Teilnahme am Kinderprogramm erfolgt auf eigenes Risiko. Die Aufsichtspflicht für die Kinder liegt während der gesamten Veranstaltung bei den Eltern/Erziehungsberechtigten der Kinder bzw. beim Kunden. Erlebnis & Genuss übernimmt keine Verantwortung dafür, wenn Kinder den Aktionsbereich bzw. das Veranstaltungsgelände verlassen. Weiter übernimmt Erlebnis & Genuss keine Verantwortung für Schäden oder Unfälle auf dem Aktionsgelände, sofern diese nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem Unterhaltungsprogramm stehen.

 

17 Geltendes Recht

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.