Evelyn Dietl

AGBs Erlebnisse

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, 

wir bedanken uns für Ihr Interesse an unseren Angeboten!

Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Firma Erlebnis & Genuss, Inhaberin Evelyn Dietl, nachstehend „Veranstalter“ genannt – und Ihnen – nachstehend „Kunde“ genannt.

Bitte lesen Sie sich diese vor Ihrer Buchung sorgfältig durch. Bei Fragen oder Unklarheiten setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

1. Allgemeines

1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Kunden. Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Mit Auftragserteilung bzw. Anmeldung werden diese AGBs durch den Kunden akzeptiert.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden – selbst bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 

2. Anmeldung und Vertragsschluss

2.1 Mit seiner schriftlichen oder mündlichen Anmeldung bietet der Kunde den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der entsprechenden Veranstaltungsausschreibung bzw. des erhaltenen Angebotes und aller ergänzenden Angaben in den Buchungsunterlagen verbindlich an.

2.2 Der Vertrag kommt nach entsprechender Bestätigung durch den Veranstalter zustande. Die Bestätigung kann schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder mündlich erfolgen.

3. Leistungen und Leistungsänderungen

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter. Prospektangaben haben keine vertragsbindende Wirkung. 

3.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen. Der Veranstalter verpflichtet sich, den Kunden über die Leistungsänderungen und –abweichungen rechtzeitig zu informieren.

3.3 Der Wegfall einzelner Leistungsteile berechtigt nicht zum Einbehalt der Vertragssumme oder zum Teilabzug, sofern es sich um Gründe handelt, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind. Sind der Wegfall einzelner Leistungen durch den Veranstalter zu vertreten, so hat er das Recht, diese Leistungen durch gleichwertige andere Leistungen zu ersetzen. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden hiervon in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der Veranstalter dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

3.4 Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung ist der Kunde berechtigt, ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Veranstaltung aus dem Programm des Veranstalters zu verlangen, wenn dieser in der Lage ist, eine solche anzubieten. Bei Preisunterschieden zwischen den Veranstaltungen wird der jeweilige Differenzbetrag erstattet bzw. ist vom Kunden auszugleichen.

 4. Zahlungsmodalitäten

4.1 Die angegebenen Preise verstehen sich als Gesamtpreise inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer

4.2 Die Zahlung ist mit verschiedenen Zahlungsarten möglich.

4.3 Der Gesamtpreis der Bestellung ist nach Vertragsabschluss fällig.

4.3 Der Kunde kommt spätestens in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung die Zahlung leistet. Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, ist der Veranstalter berechtigt, einen Verzugszinssatz von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Ansonsten gilt ein Verzugszinssatz von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. 

5. Gutscheine

5.1 Nach dem Erwerb eines Gutscheins erhält der Kunde einen Gutschein in PDF-Format zugesandt. Gutscheine sind vom Umtausch- und Rückgaberecht ausgeschlossen. Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist generell nicht möglich. Gutscheine sind frei übertragbar und können vom jeweiligen Inhaber eingelöst werden. Die gewerbliche Weiterveräußerung ist untersagt. Für Gutscheine gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren (vgl. §195 BGB). Die Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres, an dem der Vertragsabschluss stattgefunden hat.

6. Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Veranstaltungen

6.1 Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Veranstaltungen bei jedem Wetter statt.
Witterungsgründe berechtigen demnach den Kunden nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung des Vertrages. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Kunden so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Kunden objektiv unzumutbar ist.
Liegen solche Verhältnisse bei Veranstaltungsbeginn vor oder sind vor der Veranstaltung für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Kunden als auch dem Veranstalter vorbehalten, den Vertrag ordentlich oder außerordentlich zu kündigen. Im Falle einer solchen Kündigung durch den Veranstalter bestehen keine Ansprüche des Kunden auf Erstattung von Kosten, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, es sei denn, dass diesbezüglich vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz begründet sind.

7. Stornierung oder Umbuchung durch den Kunden

7.1 Der Kunde kann vor Veranstaltungsbeginn jederzeit durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.

7.2 Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, kann der Veranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Die Rücktrittsentschädigung beträgt pauschal:

  • vom 5. bis zum 2. Tag vor Veranstaltungsantritt: 25 %
  • 1 Tag vor Veranstaltungsantritt: 50 %
  • ab dem Tag der Veranstaltung und bei Nichtantritt der Veranstaltung: 100 % des Veranstaltungspreises.

Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Veranstalter kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

7.3 Der Veranstalter behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist er verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Veranstaltungsleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

7.4 Im Falle einer Umbuchung wählt der Kunde gemeinsam mit Veranstalter eine andere, verfügbare Veranstaltung bzw. einen anderen, verfügbaren Veranstaltungstermin.

8. Umbuchung, Stornierung oder Rücktritt durch den Veranstalter, Ausfall

8.1 Der Veranstalter ist berechtigt, eine Veranstaltung aufgrund von Krankheit, schlechtem Wetter oder sonstigen Fällen höherer Gewalt kurzfristig abzusagen. Der Kunde wird in diesem Fall unverzüglich informiert und ist berechtigt, kostenfrei auf eine andere Veranstaltung umzubuchen, einen Gutschein über den Wert der jeweiligen Veranstaltung oder die Erstattung der bezahlten Veranstaltungspreises zu verlangen.

8.2 Der Veranstalter ist bis zur Durchführung der gebuchten Veranstaltung berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der mit der Ausführung der Veranstaltung betraute Partner nicht mehr mit dem Veranstalter zusammenarbeitet oder seinen Geschäftsbetrieb eingestellt hat.

8.3 Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine im Angebot oder der Veranstaltungsbestätigung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Er hat den Rücktritt vor Fälligkeit des Veranstaltungspreises, spätestens aber am 2. Tag vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, kann er unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Der Kunde erhält den eingezahlten Veranstaltungspreis umgehend zurück, wenn er nicht von seinem Recht Gebrauch macht, eine mindestens gleichwertige andere Veranstaltung aus dem Angebot des Veranstalters zu buchen.

8.4 Der Veranstalter kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Veranstaltung, ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist. Gleiches gilt, wenn der Kunde oder die Teilnehmer einer Gruppe des Kunden den Anforderungen einer Veranstaltung aufgrund der Fehleinschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit nicht gewachsen ist/sind. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den vollen Leistungspreis. Evtl. Mehrkosten für eine Rückbeförderung trägt der Kunde selbst. Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern erstatteten Beträge. 

8.5 Verschiebt sich der Beginn einer Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat und ist die Verschiebung für ihn nicht vorhersehbar, kann der Veranstalter dem Kunden einen neuen Termin oder eine Umbuchung auf eine andere Veranstaltung anbieten oder den Vertrag kündigen. Im Fall der Kündigung erhält der Kunde den bereits bezahlte Veranstaltungspreis erstattet. Der Veranstalter übernimmt in solchen Fällen keinen Ersatz für Aufwendungen oder Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Absage oder erneuten Inanspruchnahme der Leistung (Veranstaltung) entstanden sind (z.B. Transferkosten, Unterkunft, Begleitungen, Urlaub etc.).

 9. Mitwirkungspflicht des Kunden

9.1 Der Kunde ist verpflichtet, den Veranstalter rechtzeitig auf Besonderheiten des Kunden (z.B. Seh-, Geh- und Stehbehinderungen) hinzuweisen. Unterlässt der Kunde diese Hinweise, kann von Seiten des Veranstalters keine Haftung für entstandene Leistungseinschränkungen übernommen werden.

10. Mängelanzeige und Abhilfe

10.1 Wird die Vertragsleistung nicht frei von Mängeln erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist insofern verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich an den Veranstalter vor Ort zu richten, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige beim Veranstalter schuldhaft nicht erfolgen, so kann dies zur Folge haben, dass der Kunde für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) gegenüber dem Veranstalter geltend machen kann. Vorstehende Einschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Arglist oder Übernahme von Garantien.

11. Haftung

11.1 Der Veranstalter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet der Veranstalter für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet der Veranstalter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

11.2 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

11.3 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Partner des Veranstalters

11.4 Soweit der Veranstalter für sonstige Schäden aufgrund des Vertrages haftet, ist die Haftung auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch dann, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde.

11.5 Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter jeweils je Teilnehmer und Veranstaltung bei Sachschäden bis 5.000,00 € bzw. bis zur Höhe des 3-fachen Veranstaltungspreises, wenn dieser 5.000,00 € übersteigt.

11.6 Eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für die leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.

11.7 Der Kunde stellt den Veranstalter von allen Nachteilen frei, die dem Veranstalter durch Dritte wegen schädigender Handlungen des Kunden – gleichgültig ob vorsätzlich oder fahrlässig – entstehen können.

11.8 Soweit der Veranstalter mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglicht, ist er für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Er macht sich die fremden Inhalte nicht zu eigen. Sofern der Veranstalter Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird dieser den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren. 

12. Bild- und Tonaufnahmen

12.1 Das Filmen und Fotografieren sowie Tonaufnahmen der Veranstaltungsleitern und Schauspielern sind ohne ausdrückliche Erlaubnis des Veranstalters auch für den Privatgebrauch verboten. Zuwiderhandlungen können strafrechtlich verfolgt werden.

13. Form von Erklärungen

13.1 Rechtserhebliche Erklärungen (z.B. Rücktritt, Kündigung) und Anzeigen, die gegenüber dem Veranstalter oder einem Dritten abzugeben sind, bedürfen der Textform.

14. Vertraulichkeit und Datenschutz

14.1 Die Vertragspartner werden den Inhalt der Vertragsbeziehung sowie sämtliche Informationen, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Vertragsbeziehung bekannt werden, vertraulich behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung einer Vertragsbeziehung hinaus.

14.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten und einzuhalten – insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) und das Telekommunikationsgesetz (TKG).

14.2 Der Kunde ist damit einverstanden, dass die für die Abwicklung der vereinbarten Leistung zur Verfügung gestellten Daten auch weiterhin vom Veranstalter für die Kundenbetreuung verwendet werden. Diese Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes nicht an Dritte weitergegeben.

15. Sonstiges, Rechtswahl und Gerichtsstand

15.1 Die Vertragssprache ist deutsch. 

15.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt: Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

15.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Straubing.

15.4 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter  https://ec.europa.eu/odr aufrufbar ist. Unsere Email lautet: info@erlebnisundgenuss.de

15.5 Der Vertragstext wird bei uns gespeichert, ist aber nach Vertragsabschluss für den Kunden aus Sicherheitsgründen nicht zugänglich.

Stand März 2023